Majestätsbeleidigungsparagraf in Thailand

Majestätsbeleidigungs­paragraf in Thailand (§112)

Der § 112 des thailändischen Strafgesetzbuches sieht Haftstrafen für Majestätsbeleidigung von 3 bis 15 Jahren vor. Seit der Verfassung von 2007 gilt der König als sakrosankt und unverletzlich. Der Paragraf gilt für beleidigende Reden oder Handlungen gegen König, Königin, Kronprinz und Regent.

Er wurde im Lauf der Zeit immer mal wieder modifiziert. So wurde die heutige verschärfte Fassung erst 1976 von Ministerpräsident Thanin Kraivichien durchgesetzt und auch auf Nicht-Thais erweitert. Als Beleidigung kann seither jede Kritik an Belangen des Hofes bewertet werden. Sogar gegen Abbildungen des Königs oder der Königin kann man sich strafbar beleidigend verhalten. So ist es auch nicht ratsam, auf eine Geldnote mit dem Bild des Königs zu treten.

Die Strafverfolgung wegen Majestätsbeleidigung geht nicht vom König aus, sondern erfolgt auf Anzeigen von Polizei, Staatsanwalt oder privaten Personen. Die Erweiterung des Paragrafen 112 auf auch geringe Kritik am König und seinem Umfeld wurde schon von Politikern genutzt, um politische Gegner durch Verleumdungsklagen auszuschalten. Diese Methode nahm überhand unter Ministerpräsident Thaksin, der seine Machtfülle so erweitern wollte.

In seiner Geburtstagsrede 2005 relativierte König Bhumibol die Auslegung des Majestätsbeleidigungsparagrafen im Hinblick auf den Missbrauch durch Thaksin:

"Wenn man sagte, der König dürfe nicht kritisiert werden, würde das bedeuten, dass der König nicht menschlich sei […] Wenn der König keine Fehler machen kann, ist es, als würde man auf ihn herabsehen und ihn nicht als ein menschliches Wesen behandeln. Aber der König kann Fehler machen."

Seit der Übernahme der Macht durch das Militär 2014 wird der § 112 immer strenger angewandt. Es werden sogar höhere Strafen verhängt als noch zu Zeiten der absoluten Monarchie. Auch Ausländer müssen bei Verstößen mit Bestrafung rechnen, mit Ausweisung oder Gefängnis.

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